Hilfen zur Erziehung

Soziale Gruppenarbeit

§ 29 SGB VIII

Erziehungsbeistandschaft

§ 30 SGB VIII

Intensiv sozialpädagogische Einzelbetreuung

§ 35 SGB VIII

Soziale Gruppenarbeit

Die Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII) ist ein Angebot, welches wir für Schülerinnen und Schüler mit zusätzlichem Förderbedarf anbieten. 

Erziehungs-beistandschaft

Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII) richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die eine intensive Betreuung auch außerhalb der Schule benötigen. Sie unterstützt bei der Bewältigung von familiären und persönlichen Herausforderungen und begleitet gleichzeitig die Eltern in ihrem Erziehungsalltag. 

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

Diese Form der Jugendhilfe (§ 35 SGB VIII) wird angeboten, wenn Schüler*innen eine intensive Unterstützung zur sozialen Integration und Hilfe zur eigenen Lebensführung benötigen.